Fischen nur mit Angelausweis möglich!
Es darf nur mit ORIGINAL Einzelschonhaken gefischt werden!
Es darf nur mit MONOFILER Hauptschnur gefischt werden!
Ausnahmslos verboten sind:
Widerhaken und zurückgezwickte Widerhaken
Hauptschnüre und Vorfächer unter 0,30 mm Durchmesser
Setzkescher, eigene Unterfangkescher und Stab-Hakenlöser
das Fischen mit toten Köderfischen und allen lebenden Tieren
Weiters ist zu beachten:
MONOFILE Hauptschnur Mindestdurchmesser 0,30 mm ist vorgeschrieben.
Fische dürfen generell nicht vollständig aus dem Wasser genommen werden. Beim Verlassen des Angelplatzes ist der Haken aus dem Wasser zu nehmen. Bei einem zu tief geschluckten Haken ist die Schnur in der Nähe des Maules abzuschneiden. Anfüttern ist nur mit den bereitgestellten Futtermitteln erlaubt.
Es wird gebeten, die gefangenen Fische so schonend als möglich zu behandeln, so wenig wie möglich zu berühren und VORSICHTIG wieder zurückzusetzen!
Sollten Fische mit Verletzungen gefangen werden, sind diese mit Desinfektionsmittel zu behandeln. Diese sind am Teich zu erwerben, natürlich können auch eigene Mittel verwendet werden.
Anwendung: Verletzte Stelle(n) mit ein bis zwei Tropfen Desinfektionsmittel beträufeln, 10 Sekunden einwirken lassen und den Fisch wieder vorsichtig zurücksetzen.
Bitte nach dem Fischen alle bereitgestellten Gegenstände wieder auf ihren Platz zurücklegen (stellen) und den Angelplatz gründlich säubern. Das Mitbringen von Getränken auf die Teichanlage ist verboten!
Jeder Diebstahl wird ohne Rücksicht auf Ausmaß und Person, ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Ich bitte um eine schonende Behandlung der Fische, vertraue auf eure Ehrlichkeit und wünsche allen, ein erholsames Fischen und ein kräftiges PETRI HEIL!
ZUSATZBESTIMMUNGEN
Da ich auf ein gut nachbarschaftliches Verhältnisse sehr großen Wert lege, gelten ab sofort folgende Bestimmungen:
Grillen und offene Feuer sind auf der Ost- und Nordseite (Reitsportanlage) verboten!
Für Lagerfeuer sind ausschließlich die dafür bereitgestellten Wannen an der Süd- und Westseite des Teiches zu verwenden. Die Feuer sind klein zu halten! Grillen mit Holz oder Kohle ist ebenfalls nur an der Süd- und Westseite erlaubt.
Stark leuchtende künstliche Lichtquellen sind verboten!
Rotlicht – Stirnlampen können vom Teichbetreiber gegen eine Kaution von € 25,00 kostenlos ausgeliehen werden, diese sind auf schwache Strahlkraft (Leuchtweite max. 25m) oder auf Rotlicht einzustellen. Die Verwendung von starken Leuchtmittel wie Strahler, Handscheinwerfer oder sonstige sind verboten. Ausgenommen sind Taschenlampen mit geringer Strahlweite oder kleine Zeltbeleuchtungen.
Die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr ist einzuhalten!
Bissanzeiger sind auf einen angenehmen leisen Ton einzustellen, ist das nicht möglich sind diese abzuschalten. Gültig auch für Funkbissanzeiger und natürlich auch Tagsüber! Laute Musik, lautes Schreien, usw. ist natürlich generell verboten.
Sollten diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, wird vom Anrainer Anzeige erstattet.
Bei weiteren Fragen stehe ich tagsüber jederzeit zur Verfügung und hoffe auf euer Verständnis. Der Teichbetreiber